20.01.2024 - Die Rheinpfalz -

Geld vom Land: Straßenbau hat Vorfahrt

Rheinland-Pfalz setzt bei der Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur klar auf die Straße und kaum auf die Schiene. Diese Erkenntnis ergibt sich aus den Ausgaben des Landes für die Verkehrsinfrastruktur im Jahr 2023. Von Michael Konrad

Mainz. In den Ausbau (inklusive Neubau) und den Erhalt von rheinland-pfälzischen Landesstraßen hat das Land im vergangenen Jahr knapp 100 Millionen Euro investiert, für Bundesstraßen lag die Summe bei rund 218 Millionen Euro. Das hat das FDP-geführte Verkehrsministerium in Mainz der RHEINPFALZ am SONNTAG auf Anfrage mitgeteilt. Die Landesmittel, die in Rheinland-Pfalz in den Öffentlichen Nahverkehr geflossen sind, fallen deutlich geringer aus.

In der Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau heißt es: „Den Landesstraßenbau fördern wir seit Jahren mit Rekordsummen und stellen für den Erhalt und Ausbau der Landesstraßeninfrastruktur seit Beginn der Legislatur bis 2024 rund 535 Millionen Euro bereit. Zudem unterstützen wir auch unsere Kommunen kräftig bei der Sanierung ihrer Straßen und Brücken. Für bedeutsame Infrastrukturprojekte in den Kommunen stehen zwischen 2021 und 2024 225 Millionen Euro zur Verfügung.“

Das von den Grünen geführte rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr – informierte auf Anfrage unserer Zeitung genauer über die Aufteilung zwischen Straße und Schiene bei jenen Landesmitteln, die für die kommunale Verkehrsinfrastruktur vorgesehen sind. 2023 belief sich die Gesamtsumme laut Umweltministerium auf 65 Millionen Euro – Geld, dass der originär kommunalen Verkehrsinfrastruktur zugutekommt, also nicht dem Ausbau von Autobahnen, Landesstraßen oder dem Bahnfernverkehr. Die Mittel stammen laut Umweltministerium aus dem kurz „LVFG Kom“ genannten Finanztopf „Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften“.

Dem Umweltministerium zufolge können aus diesem Topf sowohl der Straßenbau als auch Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienen-Personennahverkehrs gefördert werden. Das Umweltministerium habe 2023 von den Mitteln zwölf Millionen Euro (19 Prozent der Gesamtsumme) für den Nahverkehr zur Verfügung gehabt, während auf das Wirtschaftsministerium und damit auf den Straßenverkehr die restlichen 53 Millionen Euro (81 Prozent) entfallen seien.

Im Vergleich aller Bundesländer sei diese Aufteilung mit weitem Abstand die ungünstigste für den Öffentlichen Nahverkehr, heißt es. Das Umweltministerium verweist auf eine Statistik, die der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – ein Branchenverband des öffentlichen Verkehrs – jährlich zur die Förderung von Infrastruktur vorlegt. Im Durchschnitt, so der Verband, hätten die Bundesländer die Landesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur etwa im Verhältnis 48 Prozent Öffentlicher Personennahverkehr, 52 Prozent Straße und Sonstige aufgeteilt. Die „zweitungünstigste“ Aufteilung (nach den 19 Prozent/81 Prozent in Rheinland-Pfalz) wiesen zwei Bundesländer mit einem Verhältnis von ungefähr 32 Prozent/68 Prozent auf.

Neben den originären Landesgeldern (aus dem Topf „LVFG Kom“) stehen allerdings noch sogenannte Regionalisierungsmittel zur Verfügung – Gelder also, die der Bund seit der Bahnreform von 1993/94 den Ländern zweckgebunden für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellt, besonders für den regionalen Schienenverkehr.

Die Nachfrage, welche Mittel 2023 in den Ausbau des Schienennetzes für den Güterverkehr geflossen sind, ließ das Wirtschaftsministerium in Mainz unbeantwortet.