05.01.2024 - Die Rheinpfalz -

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Kein Einspruch gegen Bahnstrecken-Ausbau mehr möglich

Gerhard Müller
Wer jetzt noch Widerspruch gegen die Trassen-Neubelebung zwischen Zweibrücken und Homburg einlegen will, kommt zu spät. Die Frist ist abgelaufen.

„Die Planfeststellung für den saarländischen Abschnitt ist bestandskräftig“, erklärt Werner Schreiner, der langjährige Koordinator beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für die Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg - Zweibrücken. Somit könne ab sofort auch auf saarländischem Boden niemand mehr Einspruch gegen die anstehenden Bauarbeiten erheben. Auf rheinland-pfälzischer Seite ist das sogenannte Planfeststellungsverfahren bereits seit Oktober 2022 abgeschlossen.

Im Oktober 2023 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf seiner Internetseite den fertigen Planfeststellungsbeschluss für den saarländischen Streckenteil veröffentlicht. Wer wollte, hätte daraufhin gegen diesen Beschluss bis kurz vor Weihnachten Einspruch erheben können. „Das ist nicht geschehen“, sagt Werner Schreiner. Am Donnerstag habe er dies vom EBA schriftlich bestätigt bekommen.

Bau soll im Herbst 2025 beginnen

Wie schon seit Längerem in Rheinland-Pfalz, könne nun also auch auf saarländischer Seite niemand mehr die Pläne für den Streckenausbau juristisch anfechten. Diese beinhalten die Einrichtung von Haltepunkten in Beeden, Schwarzenacker und Einöd sowie eines beschrankten Bahnüberganges bei Einöd. Am Homburger Hauptbahnhof müssen für die Zweibrücker S-Bahn ein Gleis erneuert und ein Stellwerk für Güterzüge aufgerüstet werden. Die jetzt bestandskräftige Planfeststellung sieht vor, dass die Bauarbeiten an und neben den Gleisen im Oktober 2025 beginnen; erste Züge zwischen Homburg und Zweibrücken sollen Ende 2028 rollen.

90 Prozent der Ausbaukosten in Höhe von 77,5 Euro soll der Bund bezahlen. In die restlichen zehn Prozent teilen sich die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, wobei auch der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und anliegende Kommunen ein Scherflein beitragen. Um den kommunalen Anteil komplett zu machen, habe das Land Rheinland-Pfalz eine weitere gute Million Euro als Zuzahlung zugesagt. „Somit sollten vor Ort die letzten finanziellen Fragen geklärt sein“, sagt Schreiner. „Dann kann die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt ihren Antrag auf 90-prozentige Kostenübernahme durch den Bund einreichen. Diesen Antrag muss das EBA noch mit einer Unbedenklichkeitserklärung gegenzeichnen, aber da sehe ich keine Probleme mehr. Schließlich haben EBA-Vertreter sich im vergangenen September ausgiebig entlang der Trasse umgeschaut und keine Einwände erhoben.“ Zum Schluss reiche das EBA den Förderantrag ans Bundesverkehrsministerium weiter, das das Geld letztlich freigebe. „Und dann“, so der VRN-Koordinator, „kann die Deutsche Bahn die ersten Bauarbeiten ausschreiben“.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Verlängerung der S1-Linie, die aus dem baden-württembergischen Osterburken kommt und bislang in Homburg Endstation hat.



Schwarzenacker, 28.04.2012