02.05.2014
Die Rheinpfalz

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Was ist eigentlich die LuFV?

Wirtschaftswissen: Regelung für Bahnnetz-Investitionen

Durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) werden die Zuschüsse des Bundes für Investitionen in das Bestandsnetz der Deutschen Bahn (DB) geregelt. Diese Regelung stand ursprünglich im Kontext des geplanten DB-Börsengangs, weil eine Klärung der Netzfinanzierung allgemein als unabdingbare Voraussetzung für den Einstieg privater Investoren bei der DB angesehen wurde. Obwohl der Börsengang der DB abgesagt wurde, kam es zum Abschluss der LuFV, die am 14. Januar 2009 von Bundesverkehrsminister und DB-Chef unterzeichnet wurde.

Mit der LuFV sagt der Bund der DB für fünf Jahre jeweils 2,5 Milliarden Euro für Investitionen ins Bestandsnetz zu. Dafür verpflichtet sich die DB zur Einhaltung bestimmter Netzqualitätsstandards. Auch von Kritikern, die zahlreiche Mängel und Defizite an der LuFV monieren, wird anerkannt, dass sie einen deutlichen Fortschritt gegenüber der vorherigen Situation gebracht hat, als die Höhe der Bundesmittel stark schwankte und die Mittel nicht zuletzt auch wegen einer komplizierten Einzelprüfung oft erst so spät bereitgestellt wurden, dass die DB sie gar nicht mehr vollständig abrufen konnte. Teil des Kompromisses war, dass die Mittel, die bisher über das Bundesschienenwegeausbaugesetz für Nahverkehrsinvestitionen bereitgestellt wurden, nun aus dem LuFV-Topf kommen.

Inzwischen ist deutlich geworden, dass die LuFV zwar dazu geführt hat, dass die Anzahl der mängelbedingten Langsamfahrstellen stark zurückgegangen ist, aber nicht verhindert hat, dass sich über die Jahre ein erheblicher Rückstau vor allem bei der Sanierung von Brücken gebildet hat. Für die Jahre 2013 und 2014 sind je 250 Millionen Euro, die ursprünglich für Neu- und Ausbauprojekte vorgesehen waren, in den durch die LuFV geregelten Bereich der Ersatzinvestitionen umgeschichtet worden. (ebu)