15.12.2017
Die Rheinpfalz

S-Bahn nach Zweibrücken kommt bald ein Stück voran

Vertrag über Planungen soll im Januar unterzeichnet werden
Von Eckhard Buddruss

Mannheim. Bei den Planungen für die Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar über Homburg hinaus nach Zweibrücken ist nun eine wichtiger Schritt absehbar. Voraussichtlich Anfang Januar soll die Planungsvereinbarung unterzeichnet werden, die die Entwurfs- und Genehmigungsplanung regelt.

Gestern ist der Vertragsentwurf für die Planungsvereinbarung beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) in Mannheim eingegangen. Dies wurde bei der gestrigen Versammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) in Mannheim bekannt. Wie Projektleiter Werner Schreiner der RHEINPFALZ sagte, werde der Entwurf nun beim VRN geprüft. Schreiner hofft, dass die Planungsvereinbarung schon Anfang Januar unterzeichnet wird. Alle dafür nötigen Gremienbeschlüsse seien bereits gefasst. Laut dem gestern in Mannheim von VRN-Geschäftsführer Volkhard Malik vorgestellten Rahmenterminplan ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens etwa für Mitte 2020 vorgesehen. Bei optimalem Projektverlauf könnte mit dem Ausbau der Strecke Mitte 2023 begonnen werden. Unter Annahme einer einjährigen Bauzeit könnte die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 erfolgen. Projektleiter Schreiner sagte der RHEINPFALZ, er sei noch immer optimistisch, dass die Inbetriebnahme auch schon früher erfolgen könne, wenn die anstehenden Verfahren, insbesondere die Planfeststellung, glatt laufen. Allerdings habe es in diesem Jahr vor allem wegen Komplikationen mit der Deutschen Bahn (DB) unvorhergesehene Verzögerungen gegeben. Immerhin musste der Ansatz für die Kosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (im Fachjargon „Honorarphasen drei und vier“ genannt) nicht nach oben korrigiert werden. Veranschlagt sind dafür 2,5 Millionen Euro.

Wie mehrfach berichtet, war das Projekt, die S-Bahn Rhein-Neckar, die seit Ende 2006 bis nach Homburg fährt, weiter nach Zweibrücken zu verlängern, lange Zeit kaum vorangekommen, weil diese Strecke größtenteils auf saarländischem Territorium liegt, das Interesse an dem Projekt im Saarland aber deutlich geringer war als in Rheinland-Pfalz.

Erst nachdem in den Jahren 2015 und 2016 zwischen Bund und Ländern die Höhe der Mittel geklärt worden war, die den Ländern für den regionalen Schienenverkehr künftig zur Verfügung stehen, und dem Saarland 2016 aus einem vor allem für die neuen Bundesländer gedachten 200-Millionen-Euro-Nachschlag 1 Million Euro pro Jahr zusätzlich zugesprochen worden war, gab es vor knapp einem Jahr eine grundsätzliche Einigung zwischen den beiden für Verkehr zuständigen Ministern Volker Wissing (FDP, Rheinland-Pfalz) und Anke Rehlinger (SPD, Saarland). 2017 folgten dann entsprechende Beschlüsse der beiden Landeskabinette. Für die Bestellung der Zugleistungen nach Zweibrücken ist im neuen, seit Ende 2016 laufenden Verkehrsvertrag der S-Bahn-Rhein-Neckar schon durch eine Mehrkilometer-Klausel Vorsorge getroffen.

Kommentar: Im Schneckentempo statt zügig

Von Eckhard Buddruss

Das Jahr 2017 hat den Durchbruch für die S-Bahn nach Zweibrücken gebracht. Später als nötig folgt nun bald ein wichtiger Schritt voran.

Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken gehört seit 1994 zu den bundesweit beachteten Vorzeigeprojekten der rheinland-pfälzischen Verkehrspolitik. Kein Projekt war bisher so schwierig wie die Strecke von Homburg nach Zweibrücken, für keines haben sich aber auch so viele Bürger jahrelang so intensiv engagiert.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat lange gebraucht, um das Saarland, auf dessen Territorium der größte Teil der Strecke liegt, mit ins Boot zu holen. Seitdem sich die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Februar dieses Jahres klar zu dem Vorhaben bekannt hat, ist das Projekt jedoch weitgehend unstrittig.

Leider bedeutet die Beilegung des politischen Streits aber noch nicht, dass es mit dem Vorhaben nun zügig vorangeht. Auch der bei solchen Projekt inzwischen leider normale Planungsschwergang bedeutet für die Betroffenen wieder eine harte Geduldsprobe.

Immerhin steht nun offenbar mit der Vergabe der Planungsaufträge bis zu den Planfeststellungsunterlagen eine wichtige Etappe kurz bevor. In diversen Details können sich noch einige Teufel verstecken. Es ist bisher der erste Fall in Rheinland-Pfalz, bei dem eine stillgelegte Bahnstrecke nicht nur reaktiviert, sondern auch gleich noch elektrifiziert und ins S-Bahn-Netz integriert wird. All das ist schon kompliziert genug. Deshalb ist es gar keine gute Idee, auf das anspruchsvolle Projekt jetzt noch irgendwelche Forderungen draufzusatteln – etwa die, dass die S-Bahn-Züge in Zweibrücken nicht nur bis zum Bahnhof, sondern auch noch zum geplanten Haltepunkt Rosengarten fahren sollen.