21.06.2017
Die Rheinpfalz

Verkehrs-Tipp: Hohe Strafen für Fehlverhalten an Bahnübergängen – Bußgeld von bis zu 700 Euro

Von Hans Peter Seitel

Ludwigshafen. Höchste Lebensgefahr, Punkte in Flensburg, Bußgelder von bis zu 700 Euro und ein Fahrverbot drohen Verkehrsteilnehmern, die Warnsignale an geschlossenen Bahnübergängen missachten. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin und bezieht sich dabei auf Statistiken der Deutschen Bahn (DB).

Demnach ist es allein im Jahr 2015 in Deutschland zu mehr als 150 Unfällen an Bahnübergängen gekommen, 35 Menschen starben dabei. In neun von zehn Fällen ist der DB zufolge menschliches Fehlverhalten die Unglücksursache – als Folge von Leichtsinn, Unachtsamkeit und oft auch aus Unwissenheit. So vertrat in einer Infas-Studie fast ein Viertel der 2500 Befragten die Auffassung, ein rotes Blinklicht am Bahnübergang entspreche dem Gelb der Ampel – und erfordere kein Anhalten. Nach Einschätzung des DVR „mag es vor allem an Übergängen, bei denen es keine oder lediglich sogenannte Halbschranken gibt, verlockend sein, sich trotz vorhandener Lichtzeichen vorbei zu mogeln “. Dabei seien die Vorschriften „doch ganz einfach“. Das Andreaskreuz signalisiert: Züge haben absolute Vorfahrt – auch dann, wenn es keine Schranken oder Lichtzeichen gibt. Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, muss auf jeden Fall gewartet werden. Auch rotes oder gelbes Licht sowie Blinkleuchten bedeuten: anhalten. „Weiterfahren darf man erst, wenn die Lichter aus sind und – falls vorhanden – die Schranken wieder vollständig geöffnet sind“, erläutert DVR-Experte Sven Rademacher.

Laut DVR kann das Missachten eines Warnlichts mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister sowie einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Wer im Slalom durch geschlossene Halbschranken fährt, muss sogar mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Straßenschilder bieten Orientierung. So weist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit einem abgebildeten Zug frühzeitig auf den Bahnübergang hin. Warnbarken zeigen zudem die Entfernung an: 240 Meter vor dem Übergang steht eine Barke mit drei Querstreifen, ab da ist ein Überholen grundsätzlich verboten. 160 Meter und 80 Meter vor dem Übergang folgen Barken mit zwei und einem Streifen. Zu beachten ist: Wegen ihrer großen Masse und hoher Geschwindigkeiten haben Züge einen sehr viel längeren Bremsweg als Pkw – laut DB bis zu 1000 Meter für einen 100 Kilometer pro Stunde schnellen Reisezug. „Dazu kommt, dass Schienenfahrzeuge spurgebunden sind und gerade moderne Züge aufgrund ihrer Fahrteigenschaften vergleichsweise spät gehört werden können“, so das Unternehmen. Auf das Funktionieren von Schranken und Signaleinrichtungen sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht blind verlassen, so DVR-Experte Rademacher. „Technische Defekte oder Fehlbedienung sind zwar extrem selten, können aber nie vollständig ausgeschlossen werden.“

NILS fragt: Was ist das Andreaskreuz?

Bestimmt bist du mit deinen Eltern im Auto mal über einen Bahnübergang gefahren. Dann ist dir vielleicht ein weiß-rotes Verkehrszeichen aufgefallen, das aus zwei sich kreuzenden, schräg gestellten Balken besteht. Es sieht ungefähr aus wie der Buchstabe X. Das ist das Andreaskreuz. Es steht an fast allen der 17.000 Bahnübergänge in Deutschland. Für alle Verkehrsteilnehmer hat dieses Straßenschild große Bedeutung: Kommt ein Zug, müssen sie vor dem Andreaskreuz warten. Das gilt auch für dich als Radfahrer oder Fußgänger. Der Name hat des Andreaskreuzes stammt vom christlichen Apostel Andreas, der zum Tod auf einem schräg gestellten Kreuz verurteilt worden sein soll. shp