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25.09.2015
Allianz pro Schiene

"Schnell Planungssicherheit für Pendler schaffen"

Berlin, den 25. September 2015. Mit Erleichterung hat die Allianz pro Schiene auf die Einigung von Bund und Ländern in der vergangenen Nacht reagiert, die Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr ab dem kommenden Jahr auf acht Milliarden Euro zu erhöhen und danach jährlich um 1,8 Prozent anzuheben. „Wenn der Vermittlungsausschuss jetzt schnell die Details klärt, war der gestrige Tag ein guter Tag für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Freitag in Berlin.

Bund und Länder streiten seit einem Jahr über die sogenannten „Regionalisierungsmittel“, mit denen der Bund seit 1996 den Bundesländern die Bestellung von S-Bahn- und Regionalzugverkehren ermöglicht. Der Bund ist laut Grundgesetz verpflichtet, den Ländern Regionalisierungsmittel zu zahlen, strittig war jedoch bis zur gestrigen Einigung die Höhe für die kommenden Jahre. Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung waren gestern Abend zusammengekommen, um über die Verteilung der finanziellen Lasten bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu beraten. Im Anschluss an die Einigung zur Flüchtlingshilfe sagte die Bundeskanzlerin nach dpa-Angaben, das Vermittlungsverfahren zu den Regionalisierungsmitteln sei „nebenbei“ so gut wie abgeschlossen worden.

Die Bundesländer hatten ursprünglich 8,5 Milliarden Euro pro Jahr und eine Dynamisierung von zwei Prozent gefordert. In diesem Jahr zahlt der Bund den Ländern 7,4 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln. „Die Allianz pro Schiene hält die 8,5 Milliarden-Euro-Forderung der Länder nach wie vor für sachgerecht. Dass die Einigung jetzt um 500 Millionen Euro niedriger ist, kann bereits zu Einschränkungen führen. Wichtig ist aber vor allem, dass nun schnell Planungssicherheit für die kommenden Jahre geschaffen wird“, sagte der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer. Bedauerlich sei die mit 1,8 Prozent zu geringe Dynamisierungsrate. „Damit lässt sich eine Angebotserweiterung für die wachsenden Metropolregionen nicht finanzieren.“ Der Bund hatte in den vergangenen Monaten versucht, die Klärung der Höhe der Regionalisierungsmittel als Teil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu definieren.

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