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27.03.2015
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Lewentz: Bund muss Schienennahverkehr finanziell absichern - Länder stimmen für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Rheinland-Pfalz fordert mit Nachdruck von der Bundesregierung eine schnelle und nachhaltige Sicherung der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. „Wenn der Bund nicht umgehend seinen Verpflichtungen bei der Bereitstelllung der Regionalisierungsmittel nachkommt, drohen Einschnitte beim überaus erfolgreichen Rheinland-Pfalz-Takt“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz bei der Debatte des Bundesrates zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Die Länder haben am Freitag im Bundesrat einstimmig für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.

Für die Länder sei es nicht akzeptabel, dass der Bund die Regionalisierungsmittel erst in den kommenden Jahren im Zuge der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhandeln wolle, so Lewentz. Vor diesem Hintergrund sei es mehr als gerechtfertigt, in dieser für die Länder enorm wichtigen Frage der Finanzierung des Nahverkehrs den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Die Länder haben die Aufgabe des Nahverkehrs nur unter der Bedingung einer sachangemessenen Finanzausstattung übernommen“, betonte Lewentz. Der Bund sei dazu verfassungsrechtlich verpflichtet und dürfe die Länder mit dieser Aufgabe nicht im Regen stehen lassen.

„Wir brauchen jetzt schnell eine Lösung der Finanzierungsfrage - schon um die um sich greifende massive Unsicherheit beim Abschluss langlaufender Verkehrsverträge und bei Investitionsvorhaben zu beenden“, so der Minister mit Verweis auch auf die ständig überproportional steigenden Trassen- und Stationsentgelten.

Aus einhelliger Sicht der Länder, die auf Gutachten aufbaut, müssen die Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro angehoben werden. Dazu ist eine jährliche Dynamisierungsrate von mindestens 2,0 Prozent bei moderater Steigerung der Trassen- und Stationspreise erforderlich ist, um den Standard im ÖPNV halten zu können. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat nach einem entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, der auch einen neuen Verteilungsschlüssel erhielt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Der aktuell zur Diskussion stehende Gesetzesentwurf des Bundes sieht demgegenüber jedoch lediglich vor, dass das bisherige Regionalisierungsgesetz um ein Jahr fortgeschrieben und für 2015 damit die Zuweisungen an die Länder von bislang 7,3 Milliarden Euro lediglich mit 1,5 Prozent erhöht wird.

„Selbst ein vom Bund vergebenes Gutachten weist für das Jahr 2015 einen finanziellen Bedarf von 7,658 Milliarden Euro und eine notwendige Dynamisierungsrate von 2,67 Prozent aus“, kritisierte Lewentz. Damit habe sich der Bund im Grunde genommen selbst bestätigt, dass die derzeitige Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln zu gering ist - auch wenn der Zuwachs aus Sicht der Länder nicht ausreichend ist. Der Bund habe dieses Gutachten bislang in keiner Weise berücksichtigt.

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