13.12.2014
Die Rheinpfalz

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S-Bahn-Gutachten bis Februar

Einige Daten aktualisiert – Arbeitskreis des Verkehrsverbunds VRN tagt am Montag

Am kommenden Montag tagt beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) in Mannheim ein Arbeitskreis, der über die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die S-Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken diskutiert. Das teilt VRN-Projektmanager Werner Schreiner mit. Der Abschlussbericht der Gutachter wird bis Mitte Februar erwartet.

Die Untersuchung über die Reaktivierung der Bahnstrecke wird vom Bundesverkehrsministerium, den zuständigen Ministerien im Saarland und in Rheinland-Pfalz sowie dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und dem VRN begleitet, der das gesamte Projekt der S-Bahn Rhein-Neckar betreut. Nachdem im Laufe dieses Jahres noch Pendlerdaten aktualisiert und Verkehrszählungen auf den neuesten Stand gebracht wurden, können nach Auffassung von Werner Schreiner jetzt die Abstimmungsprozesse abgeschlossen werden. Der Gutachter könne über den Jahreswechsel und Anfang Januar 2015 die entsprechenden Verkehrsangebote berechnen.Da nach heutigem Sachstand keine weiteren Untersuchungen mehr nötig seien – die Bau- und Planungskosten wurden bereits im Jahr 2013 ermittelt –, erwartet der VRN, dass der Gutachter den Abschlussbericht bis Mitte Februar vorlegen wird. Die Beteiligten sollen am Montag einen Termin vereinbaren.

Die Berechnung des Nutzen-Kosten-Faktors erfolgt, wie bei allen S-Bahnstrecken im Bereich des VRN, nach den bundesweit gültigen Regularien für solche Projekte. Sollte das Gutachten die Signale für eine mögliche Reaktivierung auf „Grün“ stellen, so wären an den Baukosten für die neue S-Bahnstrecke die Bundesrepublik Deutschland, die beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sowie – je nach länderspezifischen Regularien – auch die kommunalen Gebietskörperschaften beteiligt.

Falls sich alle für eine Umsetzung des Projektes entschieden, wären parallel zur Verhandlung eines Bau- und Finanzierungsvertrages auch Regelungen zum Betriebsangebot und der Finanzierung notwendig. Diese könnten ebenfalls erst im Jahr 2015 beginnen, da das Land Baden-Württemberg, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV-Süd), das Saarland und der VRN erst noch den Zuschlag für die Betriebsführung der derzeit europaweit ausgeschriebenen S-Bahn Rhein-Neckar erteilen müssen. Dieser Zuschlag an einen Betreiber soll voraussichtlich Mitte Januar 2015 für eine Betriebsaufnahme ab dem Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2016 erfolgen.

Die Vergabe der Betriebsleistungen der S-Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken würde bei einer positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung und einer einvernehmlichen Regelung aller finanziellen Fragen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf einer Jahresfrist könnte dann der Zuschlag an den künftigen Betreiber der S-Bahn Rhein-Neckar für diese Leistungen erfolgen. (ts)