04.06.2021
SR-Online

Kein Lärmschutz an Bahnstrecke geplant

Im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Homburg und Zweibrücken sind keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen geplant. Das haben die Deutsche Bahn und das Verkehrsministerium mitgeteilt. Auf der Stecke würden in Zukunft leisere Elektrozüge eingesetzt. Deshalb brauche es keine weiteren Maßnahmen. Außerdem würden die Züge nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr fahren. Die Deutsche Bahn beruft sich dabei auf ein Schallschutzgutachten. Die Züge halten künftig an den Stationen in Beeden, Schwarzenbach, Schwarzenacker und Einöd.


05.06.2021
SWR
Kein Lärmschutz an Bahnstrecke geplant

Wenn die Bahnstrecke zwischen Homburg und Zweibrücken reaktiviert wird, sind keine weiteren Lärmschutz-Wände geplant. Das haben die Deutsche Bahn und das saarländische Verkehrsministerium mitgeteilt. Auf der Stecke würden in Zukunft leisere Elektrozüge eingesetzt. Deshalb brauche es keine weiteren Maßnahmen. Außerdem würden die Züge nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr fahren. Die Deutsche Bahn beruft sich dabei auf ein Schallschutzgutachten. Auf der S-Bahn-Strecke zwischen Zweibrücken und Homburg sollen in vier Jahren wieder Züge fahren. Zum Artikel


Die Strecke ist immer noch dem "Bahnverkehr gewidmet". Daher musste auch bezüglich des Lärmschutzes nur untersucht werden, ob die Änderungen relevant sind.
Siehe diesbezüglich z. B. die Datei Unterlage 20: Untersuchungen zu Schall und Erschütterungen. Dort heißt es auf Seite 13:
9 Zusammenfassung
In der vorliegenden Untersuchung wird die schalltechnische Situation auf der für den Schienenpersonennahverkehr zu entwickelnden Strecke von Homburg (Saar) nach Zweibrücken überprüft.
Bei der Maßnahme handelt es sich im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) [2] um einen erheblichen baulichen Eingriff in den vorhandenen bzw. gewidmeten Schienenweg.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass durch den Einsatz von Elektrotriebwagen im Prognose- Planfall (mit Durchführung der Baumaßnahme) tendenziell geringere Schallimmissionen als im Prognose-Nullfall (ohne Durchführung der Baumaßnahme) zu erwarten sind. In Teilabschnitten bleiben die Schallimmissionen aufgrund paralleler, pegelbestimmender Verkehrswege unverändert. Dies gilt im Tageszeitraum auch für den Abschnitt Einöd – Zweibrücken, auf dem die optionale Geschwindigkeitserhöhung von 90 km/h auf 100 km/h berücksichtigt wird. Pegelerhöhungen werden durch die Baumaßnahme in keinem Fall ausgelöst.
Da keine wesentliche Änderung der Schallimmissionssituation vorliegt, ergeben sich keine Ansprüche auf Lärmvorsorge. Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.