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25.09.2015
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Dreyer/Lewentz: Einigung bei ÖPNV-Geldern bringt Klarheit bei Finanzierung

„Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern über die künftigen Finanzierungsmittel des Bundes wird die monatelange Hängepartie über die Zukunft der Ausstattung des Schienenverkehrs und der Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr beendet." Mit dieser Feststellung begrüßten Ministerpräsidenten Malu Dreyer und Infrastrukturminister Roger Lewentz die Verständigung zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung in Berlin.

Mit den so genannten Regionalisierungsmitteln finanzieren die Länder und die Zweckverbände für den Nahverkehr den Schienenverkehr und teilweise auch Busangebote. Mit den Entflechtungsmitteln werden Investitionen in Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt und der kommunale Straßenbau gefördert.

Nach der Einigung von Donnerstagabend sollen ab 2016 die Regionalisierungsmittel bundesweit von derzeit rund 7,3 Milliarden auf 8 Milliarden Euro steigen. Lewentz erinnerte daran, dass dieses Verhandlungsergebnis auf der Grundlage eines Gutachtens erreicht werden konnte, das unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz erarbeitet wurde. Auch die jährliche Dynamisierungsrate soll von derzeit 1,5 auf 1,8 Prozent steigen.

„Auch wenn die Länder aufgrund des Gutachtens 8,5 Milliarden Euro und eine Dynamisierungsrate von zwei Prozent als erforderlich angesehen haben, ist das Ergebnis am Ende akzeptabel", so Lewentz. Sobald die Einigung im Gesetzblatt stehe, könne das Land aufgrund des vereinbarten so genannten Kieler Schlüssels im Jahr 2016 mit Regionalisierungsmitteln von etwa 418 Millionen Euro rechnen. Diese Mittel seien auch notwendig, um den Rheinland-Pfalz-Takt wie bestellt weiterfinanzieren zu können. Die Gefahr von Abbestellungen und Einschränkungen im SPNV und ÖPNV sei damit vom Tisch. „Das Land kann jetzt das Erfolgsmodell Rheinland-Pfalz-Takt weiterführen", so Lewentz. Positiv sei auch zu werten, dass sich die Länder mit ihrer Forderung nach einer möglichst langen Laufzeit bis zum Jahr 2030 durchsetzen konnten.

Bei den Entflechtungsmitteln sei wichtig, dass diese über 2019 hinaus verlängert würden. Auch wenn man sich hier eine Anhebung hätte wünschen können sei wichtig, dass damit die zwischenzeitliche Gefahr eines ersatzlosen Wegfalls dieser Finanzierungmöglichkeit gebannt sei. Dies schaffe Sicherheit für die Vorhabenträger bei der Anschlussfinanzierung. „Es kommt jetzt darauf an, dass der Bund die Verständigung so rasch wie möglich in Gesetzesform gießt", sagte Lewentz.

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