25.08.2012      
Saarbrücker Zeitung

Branchentarif für Busse rückt näher

Tarifabschluss für Saar-Pfalz-Bus und neues Tariftreue-Gesetz erschweren Lohndumping

Im Saarland könnte es bald einen Branchen-Tarifvertrag für den Buslinienverkehr geben. Den Weg dafür hat ein neuer Tarifabschluss freigemacht. CDU und SPD einigten sich derweil auf ein neues Tariftreue-Gesetz.
Von SZ-Redakteur Norbert Freund

Saarbrücken. Viele Busfahrer privater Unternehmen im Saarland könnten schon bald besser bezahlt werden. Am Freitag zeichnete sich ab, dass der Tarifvertrag Nahverkehr Saar (TV-N) demnächst für allgemeinverbindlich erklärt werden könnte, so dass er als Branchen-Tarifvertrag für den gesamten öffentlichen Busverkehr im Land gelten würde. Grund dafür ist ein neuer Tarifabschluss für die rund 450 Beschäftigten der Saar-Pfalz-Bus GmbH, eine Tochter der Deutschen Bahn. Die Tarifparteien einigten sich darauf, dass künftige Lohnzuwächse ab 2015 nach dem TV-N Saar erfolgen.

Damit fallen künftig nach Auffassung der Verhandler beider Seiten über 50 Prozent der 2100 Beschäftigten im Buslinienverkehr des Landes unter den Geltungsbereich des TV-N Saar. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium des Landes, der paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist, den TV-N Saar für allgemeinverbindlich erklären kann. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) würde bewirken, dass der Tarifvertrag für alle Omnibusbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland gilt.

Der TV-N Saar stellt die Arbeitnehmer beim Stundenlohn unter dem Strich besser als der Tarifvertrag, den die christliche Gewerkschaft GÖD für das private Omnibusgewerbe ausgehandelt hat. Zwar ist letzterer für die Beschäftigten bei Spesen und Sonderzahlungen günstiger. Doch sieht der TV-N Saar eine um 3,5 Stunden kürzere Wochenarbeitszeit als der Tarifvertrag der GÖD vor und garantiert im Gegensatz zu diesem auch eine betriebliche Altersversorgung.

Würde Arbeitsminister Heiko Maas (SPD) ein öffentliches Interesse an der AVE bejahen und der Tarifausschuss diese absegnen, hätte Verdi damit durch die Hintertür ein Ziel erreicht, das die Gewerkschaft bei den Koalitionsverhandlungen über ein neues Tariftreue-Gesetz wegen des Widerstands der CDU noch nicht hatte durchsetzen können – nämlich das Ziel, den TV-N Saar zum repräsentativen Tarifvertrag zu machen, der fortan für alle öffentlichen Auftragsvergaben maßgeblich ist. Die zwischen der Agv Move als zuständigem Arbeitgeberverband sowie den Gewerkschaften Verdi und EVG für die Saar-Pfalz-Bus-Beschäftigten vereinbarten Lohnerhöhungen von 2,3 Prozent in 2013 und 2,4 Prozent im Jahr darauf zuzüglich einer Einmalzahlung von 500 Euro gerieten vor diesem Hintergrund fast schon zur Nebensache.

Unterdessen einigten sich CDU und SPD im Landtag auf den Entwurf für ein neues Tariftreue-Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge, das am Mittwoch im Landtag beraten werden soll. Es sieht unter anderem eine allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde vor. Diese dürfte vor allem die Bezahlung von Postboten privater Unternehmen verbessern, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind. Denn für Postboten gibt es bisher keinen Mindestlohn nach dem Entsendegesetz. Für Branchen mit einem Mindestlohn nach dem Entsendegesetz hätte dieser nach dem Gesetzentwurf Vorrang vor der Lohnuntergrenze nach dem Tariftreue-Gesetz. In Nordrhein-Westfalen ist das anders geregelt. Dort hat die Lohnuntergrenze nach dem Tariftreue-Gesetz des Landes Vorrang, wenn sie höher ist als der Mindestlohn laut Entsendegesetz.

Der Auftragswert, ab dem das Gesetz gilt, wird von bisher 50 000 auf 25 000 Euro halbiert. SPD, Linke und Grüne hatten in einem früheren Entwurf einen Schwellenwert von lediglich 5000 Euro gefordert. „Wir haben einen Meilenstein gesetzt.“ Die Tarifparteien zum Abschluss für Saar-Pfalz-Bus

Bildunterschrift
Die Bezahlung von Busfahrern im Saarland dürfte künftig vereinheitlicht werden. Foto: Saar-Pfalz-Bus