05.09.2011    
Pfälzischer Marker

Bahn schafft bürokratische Hürden ab

Saarbrücken. Die Neuregelung der Deutschen Bahn für schwerbehinderte Menschen begrüßt Wolfgang Gütlein, der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung. Danach entfällt seit 1. September die sogenannte 50-Kilometer-Regelung und Bahnreisende mit Behinderung dürfen zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland kostenlos nutzen. Gütlein forderte jedoch zugleich die Bahn auf, nun auch die Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland barrierefrei auszubauen.

Die kostenlose Nutzung von Verkehrsmitteln im Nahverkehr steht schwerbehinderten Menschen zu, die einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit den Markenzeichen "G" für erheblich beeinträchtigt, "GL" für gehörlos und "H" für hilflos tragen. Die bisherige Regelung der Deutschen Bahn schränkte die Nutzungsmöglichkeiten schwerstbehinderter Menschen durch ein Streckenverzeichnis von 50 Kilometer ein. "Eine zusätzliche bürokratische Hürde stellte dabei der Kauf von Zusatztickets dar", erklärte Gütlein. Nun dürfen Schwerbehinderte mit entsprechendem Behindertenausweis Nahverkehrszüge der DB Regio, S-Bahnen, Regionalbahnen, Regionalexpress und den Interregio-Express kostenfrei nutzen. "Ich begrüße die Neuregelung sehr, denn Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit administrativen Hindernissen, da ist jeder mitzuführende Ausweis weniger eine Erleichterung", erklärt Gütlein. Wichtig sei jedoch, dass die Bahn auch einen barrierefreien Zugang schaffe, damit behinderte Menschen die neue Regelung auch tatsächlich nutzen könnten. hth