09.08.2011     Die Rheinpfalz   

Falsche Fahrkarte: 14-Jährige muss in Einöd aus dem Zug steigen

Falsche Fahrkarte: 14-Jährige muss in Einöd aus dem Zug steigen

Was Leser ärgert: Mutter kritisiert Bahn - Sprecher: Hätte teurer und unangenehmer werden können

Darf der Schaffner eine 14-Jährige des Zuges verweisen, weil sie nicht die richtige Fahrkarte hat? Diese Frage stellt sich Leserin Petra Müller nach einem Erlebnis ihrer Tochter Kimberly. Der Zugbegleiter hätte auch anders, und zwar streng nach Vorschrift handeln können, meint die Bahn. Dann wären allerdings 40 Euro fällig und der Ärger womöglich größer gewesen.

Eigentlich ist die Sache gut ausgegangen. Sogar ihr Ziel, den Besuch einer Freundin in Hauptstuhl, hat Kimberly Müller am Montag vergangener Woche noch erreicht, wenn auch nicht auf direktem Weg.

„Ich habe meine Tochter an dem Tag zum Zweibrücker Bahnhof gebracht, und da bot der Fahrkartenautomat zwei Tickets nach Hauptstuhl an”, erinnert sich Petra Müller. Über Kaiserslautern lautet die eine Variante, über Einöd oder Käshofen die andere, wie die RHEINPFALZ recherchierte. Petra Müller entschied sich für Möglichkeit zwei zu 4,80 Euro; ihre Tochter stieg in den Zug Richtung Saarbrücken. „Umsteigen wollte sie in St. Ingbert”, so die Mutter. Unterbrochen wurde Kimberlys Fahrt aber schon in Einöd. Der Schaffner habe gesagt, die Fahrkarte gelte nicht für die gewählte Verbindung, und sie müsse etwa neun Euro nachzahlen, so Petra Müller. Weil das Mädchen kein Geld dabei hatte, sollte es in Einöd aussteigen. Mit dem Hinweis auf den bald eintreffenden nächsten Zug zurück habe der Schaffner die 14-Jährige aus der Bahn gesetzt. In Zweibrücken holte die Mutter sie dann ab und fuhr sie mit dem Auto zum Homburger Hauptbahnhof.

„Ohne die Fahrkarte und ohne Kenntnis der genauen Umstände kann ich dazu nichts Verbindliches sagen”, beantwortet ein Bahn-Sprecher die Frage nach dem Verhalten des Zugbegleiters. In jedem Verkehrsverbund - Zweibrücken liegt wie Hauptstuhl im Bereich des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) - gebe es andere Bestimmungen. Er gehe aber davon aus, dass das Mädchen nicht den richtigen Fahrweg gewählt habe, sprich keine Fahrkarte für den Umweg über St. Ingbert hatte. „In der Regel ist in solchen Fällen das erhöhte Beförderungsentgelt fällig, also 40 Euro”, so der Mann von der Bahn.

Im Fall, dass jemand kein Geld dabei habe, würden die Personalien festgestellt, und man könne später zahlen. Im Zuge von Kulanz gebe es das Geld zwar zurück, wenn die irrtümlich gelöste Fahrkarte vorgelegt und die Differenz zum richtigen Fahrpreis beglichen werde. „Aber das ist dann ein Riesenaufwand, und eine Bearbeitungsgebühr bleibt Ihnen nie erspart”, erläutert der Sprecher des DB-Konzerns. Insofern sei das Verhalten des Zugbegleiters nicht zu beanstanden, der offenbar nur die Differenz kassieren wollte. Dass er die 14-Jährige am ersten Halt aussteigen ließ und ihr die Rückfahrt mit dem nächsten Zug empfahl, will der Mann von der Bahn ebenso wenig bemängelt wissen. „Es war früher Nachmittag, das Mädchen augenscheinlich ortskundig, die Mutter per Handy erreichbar - in so einer Situation halte ich das für vertretbar”, so der Bahner unter dem Vorbehalt, dass alles sich abspielte wie beschrieben. Größerer Ärger sei dadurch ebenso vermieden worden wie zusätzliche Kosten, so der Bahn-Sprecher. (npm)

Anmerkung der Redaktion: Es sollte auch möglich gewesen sein, am Einöder Bahnhof mit dem gelösten Ticket in den Bus zum Homburger Hauptbahnhof umzusteigen und von dort weiter nach Hauptstuhl zu fahren. Laut Fahrplan trifft der Bus knapp zehn Minuten nach dem von Kimberly Müller benutzten Zug in Einöd ein. Ob der Zugbegleiter auf diese Möglichkeit hinwies, bleibt ungeklärt. (npm)

Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Zweibrücker Rundschau
Datum: Dienstag, den 09. August 2011
Seite: Nr.19